1. Zustand der Mietsache:

Der Mieter erklärt, dass er bei Übergabe der Mietsache dieselbe sorgfältig überprüft hat. Sie befindet sich in einem ordnungsgemässen, mangelfreien Zustand.

Mountainbikes oder E-MTB werden als Sportgeräte verliehen. Sie verfügen nicht über eine Beleuchtungseinrichtung und über Reflektoren. 

2. Mängel der Mietsache; Haftung; Untermiete:

1. Für Fehler, die währender der Mietzeit auftreten und die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache aufheben oder mindern, haftet der Vermieter nicht. Insbesondere führt ein derartiger Fehler weder zur Befreiung noch zur Minderung des Mietzinses.

2. Der Anspruch des Mieters auf Schadenersatz entfällt auch für Mängel, welche während der Mietzeit entstehen und vom Vermieter zu vertreten sind.

3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache bei sich selbst und einem Dritten verursacht.

4. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Mietsache infolge vertragswidrigen Gebrauchs. Die Beseitigung von Fehlern infolge vertragsgemässen Gebrauchs führt der Vermieter kostenlos durch, hierzu hat der Mieter unverzüglich nach Auftreten des Fehlers die Mietsache dem Vermieter zur Verfügung zu stellen.

5. Der Mieter haftet für das Abhandenkommen der Mietsache in Höhe des Zeitwertes. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mietsache abgesperrt werden muss, auch in Garagen oder Unterstellplätzen.

6. Dem Mieter ist die Gebrauchüberlassung an Dritte untersagt. 

3. Mietzins; Fälligkeit; Kaution

1. Der Mietzins beträgt pro Kalendertag (siehe Preisliste).

2. Der Mietzins wird bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache zu Zahlung fällig und ist sofort mit dem Wechselgeld nachzuprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei Tandems, Dreirädern und E-Bikes/ Pedelecs wird der Mietzins bei Antritt des Mietverhältnisses für die gesamte Mietdauer fällig. Reservierungen werden nur gegen Vorauskasse angenommen. Soweit die Mietsache bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Tages dem Vermieter zurückgegeben wird, errechnet sich der Mietzins nach einem Kalendertag.

4. Der Mietzins wird auch im Voraus fällig falls das Rad ausserhalb der Öffnungszeiten über den Schlüsseltresor zurückgegeben wird.

3. Sicherheitsvorrichtungen (Schlösser und dergl.) werden gegen eine Kaution in Höhe von € 10,-- ausgegeben.

4. Bei Anmietung hat der Mieter Kurkarte und Personalausweis (Reisepass) vorzulegen.

Montag - Freitag 9 - 18:00
Samstag 9 - 12:30 
Sonn-/Feiertage 9 - 11:00

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